Sondernutzung von Straßen
Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen? Werden zur Baustelleneinrichtung, Lagerung von Baustoffen, Aufstellung von Baumaschinen, zur Aufstellung eines Gerüstes, zur Ausgrabung oder zur Aufstellung von Mulden öffentliche Verkehrsflächen (Straßen / Wege) in Anspruch genommen, bedarf es dafür einer Genehmigung.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Ersingen
Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Zuständiges Amt
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Sprechzeiten finden sie beim jeweiligen Mitarbeiter