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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Kämpfelbach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.kaempfelbach.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist in weiten Teilen aktuell nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Gemeindeverwaltung erwägt einen zeitnahen Relaunch der Website, der die gesetzlichen Vorgaben bis auf wenige Ausnahmen erfüllen soll. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • PDF-Dokumente und Formulare zum Download
    Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter gemeinde@kaempfelbach.de oder unter der unten genannten Adresse. 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.10.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.kaempfelbach.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Gemeinde Kämpfelbach
Hauptamtsleiter Alexander Giek
Kelterstr. 1
75236 Kämpfelbach

Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 07231 8866-0 erreichen.

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden. 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich unter den oben angegebenen Kontaktdaten an die Gemeinde Kämpfelbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Gemeinde Kämpfelbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle@bfbmb.bwl.de

Telefon: 0711 279-3360

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Gemeinde- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.