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Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz umfasst sämtliche Maßnahmen und Einrichtungen aus den Bereichen Katastrophenschutz und Zivilschutz.

Katastrophenschutz: Schutz von Menschen, Sachgütern sowie der natürlichen Umwelt vor dem Eintritt und den Folgen einer (Natur-)Katastrophe.

Zivilschutz: Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im Verteidigungs- und Spannungsfall.

Auf der Internetseite des Landratsamtes finden Sie viele nützliche Informationen zum Thema Bevölkerungsschutz.


Katastrophenschutz

Begriff und Organisation im Katastrophenfall

Das jeweilige Bundesland ist nach dem Grundgesetz für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten zuständig ("Katastrophenschutz").

Die jeweiligen Landesgesetze regeln, wann eine Katastrophe vorliegt.

In Baden-Württemberg gelten dafür zwei Kriterien:

  • Ein eingetretenes oder unmittelbar drohendes Ereignis gefährdet oder beschädigt in besonderer Weise
    • das Leben oder die Gesundheit von zahlreichen Menschen und Tieren,
    • die Umwelt,
    • erhebliche Sachwerte oder
    • die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung.
  • Dieses Ereignis ist so schwerwiegend, dass die Katastrophenschutzbehörden die einheitliche Leitung der zu treffenden Gefahrenabwehrmaßnahmen übernehmen müssen.

Katastrophenschutzbehörden

Die Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie verfügen über Alarm- und Einsatzpläne sowie Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und Notfallvorsorge erarbeitet haben. Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall schnell und wirksam zu handeln. Lageabhängig koordiniert die Katastrophenschutzbehörde die Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Stellen und Organisationen, wie den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, der Polizei sowie anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen.

Folgende Katastrophenschutzbehörden sind Ihre Ansprechpartner:

  • in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden)
  • für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Einsatzlagen, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken: die Regierungspräsidien (Höhere Katastrophenschutzbehörden)
  • für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk bzw. über Ländergrenzen hinaus erstrecken: das Innenministerium Baden-Württemberg (Oberste Katastrophenschutzbehörde)

Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen. Sie alle gemeinsam gewährleisten den Schutz der Bevölkerung.

Selbstschutz

Hohe Sicherheitsstandards und umfangreiche Vorsorgemaßnahmen können nicht verhindern, dass das Land von Hochwasserereignissen, Sturmschäden oder größeren Unglücken betroffen ist.

Katastrophenschutz bedeutet für die Bevölkerung daher auch, sich im eigenen Interesse so weit wie möglich selbst zu schützen. Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Treffen Sie daher bereits jetzt eigene Vorkehrungen für mögliche Notfälle.

Hier finden Sie Ihre persönliche Checkliste für die Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen.

Weitere Informationen und Links zum Thema Katastrophenschutz finden Sie auch auf der Verwaltungsplattform Service BW, dem Serviceportal von Baden-Württemberg.


Hochwasserrisikomanagement und Starkregen

Hochwasser

Die Hochwasser der letzten Jahre haben eindrücklich gezeigt, wie aktuell das Thema Hochwasser bei uns in Baden-Württemberg ist.
Vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse wird der Klimawandel die Hochwassersituation in Zukunft noch verschärfen.

Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die nicht verhindert werden können und charakteristisch für das Abflussverhalten von Bächen und Flüssen sind.
Für Schäden durch Hochwasser sind die Menschen oft selbst verantwortlich. Denn vor allem durch die Siedlungsentwicklung in den Auen der Bäche und Flüsse steigen die Hochwassergefahr und das Ausmaß der Hochwasserschäden.

Im Fall eines Hochwassers können große Risiken für Menschenleben und Sachwerte bestehen.
Durch zerstörte Straßen oder Versorgungsleitungen können zudem Folgeschäden wie die Unterbrechung von Produktionsabläufen eintreten.
Diese Risiken können durch eine gute Hochwasservorsorge erheblich vermindert werden.

Starkregen

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet.

Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen oder Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 10 mm beziehungsweise in 6 Stunden mehr als 20 mm Regen fallen.

Diese Niederschläge haben eine sehr geringe räumliche Ausdehnung. Starkregenereignisse stellen ein schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar.
Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden.
Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt eines Regenereignisses kaum vorherzusagen. Daher kann Starkregen für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.

In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut wie Holz, Heu- und Silageballen und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet. Es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.

Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen meistens über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Vor allem die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.

Auf der Verwaltungsplattform Service BW, dem Serviceportal von Baden-Württemberg, finden Sie auch eine Vielzahl von Informationen zum Thema Hochwasser und Starkregen: