Feuerwerk
Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die schriftliche Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.
Ansprechpartner
Haupt- und Ordnungsamt
Rathaus Ersingen
,
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07231 8866-20
Telefax:
07231 81088
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Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
- Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
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75236 Kämpfelbach
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