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Feuerwerk

Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die schriftliche Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus Ersingen

Telefon: 07231 8866-310
familie@kaempfelbach.de

Sprechzeiten

  • Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Ersingen
Kelterstr. 1
75236 Kämpfelbach
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Sprechzeiten finden sie beim jeweiligen Mitarbeiter