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Feuerwerk

Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die schriftliche Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.

Ansprechpartner

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Zuständiges Amt

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Rathaus Ersingen
Kelterstr. 1
75236 Kämpfelbach
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

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