Feuerwerk
Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die schriftliche Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.
Ansprechpartner
Hauptamt
Rathaus Ersingen
Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Zuständiges Amt
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
- Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr