Amtliche Bestätigungen
Mit der amtlichen Bestätigung eines Originals (z.B. Zeugnisse) bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Die zuständige Stelle bestätigt die Abschrift durch einen Vermerk, der folgende Angaben enthalten muss:
- Feststellung, dass die Abschrift oder Kopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt
- Ort und Tag der Bestätigung
- Unterschrift der Person, die die Bestätigung durchführt und das Dienstsiegel
Karin Trautz
Bürgerbüro Ersingen
Hauptamt
Rathaus Ersingen, Kelterstr. 1, 75236 Kämpfelbach
Telefon: 07231 8866-340
Oliver Bechtluft
Bürgerbüro Bilfingen
Hauptamt
Rathaus Bilfingen, Hauptstr. 17, 75236 Kämpfelbach
Telefon: 07231 8866-350