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Baustelle einrichten / anzeigen

Die Baustellenverordnung verpflichtet Sie grundsätzlich, die Einrichtung einer Baustelle bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) rechtzeitig anzukündigen. Die sogenannte Vorankündigung ("Roter Punkt") müssen Sie danach auf der Baustelle sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt aushängen. Ihre Lesbarkeit muss während der Dauer der Bauarbeiten erhalten bleiben. Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist jedoch nicht erforderlich. 

Werden im Rahmen einer Baustelle zur Baustelleneinrichtung, Lagerung von Baustoffen, Aufstellung von Baumaschinen, zur Aufstellung eines Gerüstes, zur Ausgrabung oder zur Aufstellung von Mulden öffentliche Verkehrsflächen (Straßen / Wege) in Anspruch genommen, bedarf es dafür einer Genehmigung, die Sie im Rathaus beantragen können.