Amtliche Beglaubigungen
Mit der amtlichen Beglaubigung einer Ablichtung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Die zuständige Stelle beglaubigt die Abschrift durch einen Beglaubigungsvermerk, der folgende Angaben enthalten muss:
- genaue Bezeichnung des Schriftstücks, dessen Abschrift oder Kopie beglaubigt wird
- Feststellung, dass die Abschrift oder Kopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt
- Ort und Tag der Beglaubigung
- Unterschrift der Person, die die Beglaubigung durchführt und das Dienstsiegel
- wenn das Ausgangsdokument nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist: Hinweis, dass die beglaubigte Abschrift oder Kopie nur bei der angegebenen Behörde vorgelegt werden darf
Ansprechpartner
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Vom 12. bis 30. Juni 2023 ist das Bürgerbüro Ersingen geschlossen.
- Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
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Am Freitag, 9. Juni 2023, bleibt das Bürgerbüro Bilfingen geschlossen.
- Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Mittwoch zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Für Rentenanträge vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin!
Zuständiges Amt
Anschrift
Bürgerbüro Ersingen: Kelterstr. 1 / Bürgerbüro Bilfingen: Hauptstr. 17
75236 Kämpfelbach
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Sprechzeiten finden sie beim jeweiligen Mitarbeiter