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An- und Abmeldung vom Wohnsitz

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen. Die Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung benachrichtigt dann die Meldebehörde Ihrer bisherigen Hauptwohnung und gegebenenfalls auch die Ihrer Nebenwohnungen. Wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie

  • innerhalb Deutschlands umziehen. Dann genügt es, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
  • Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben, so dass dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung wird oder
  • wenn eine von mehreren Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird.

Ansprechpartner

Bürgerbüros
Zimmer: 1 - Bürgerbüro Bilfingen

Telefon: 07231 8866-340
bbersingen@kaempfelbach.de

Sprechzeiten

Am 17. Mai 2024 (Freitag) bleibt das Bürgerbüro geschlossen! Am 21. Mai 2024 ist Frau Trautz nicht erreichbar.

  • Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

Bürgerbüros
Zimmer: 1 - Bürgerbüro Bilfingen

Telefon: 07231 8866-350
bbbilfingen@kaempfelbach.de

Sprechzeiten

Vom 10. - 17. Mai 2024 ist Herr Bechtluft wegen einer Fortbildung nicht erreichbar.

Am 17. Mai 2024 (Freitag) bleibt das Bürgerbüro geschlossen!

  • Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
  • Mittwoch zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

Für Rentenanträge vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin! Renteninformationen erhalten Sie während meiner Sprechzeit.

Zuständiges Amt

Anschrift

Hauptstr. 17
75236 Kämpfelbach
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Sprechzeiten finden sie beim jeweiligen Mitarbeiter