Kirchenaustritt erklären
Wenn Sie aus einer Kirche oder einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, können Sie den Austritt gegenüber dem Standesamt Ihres Wohnortes nach vorheriger Terminvereinbarung erklären. Dieser Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden.
Für den Kirchenaustritt beim Standesamt benötigen sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich. Sie sollten aber – wenn möglich – Ihren Taufort angeben können.
Gebühr:
27,00 € (Bar- oder EC-Zahlung möglich)
Der Kirchenaustritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem ersten Tag des Folgemonats wirksam. Über Ihren Kirchenaustritt geht eine Mitteilung an unser Bürgerbüro, welches das zuständige Finanzamt informiert, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann.

Kerstin Studer
Standesamt
Rathaus Bilfingen, Hauptstr. 17, 75236 Kämpfelbach
Telefon: 07231 8866-330