Amtliche Bestätigungen
Mit der amtlichen Bestätigung eines Originals (z.B. Zeugnisse) bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Die zuständige Stelle bestätigt die Abschrift durch einen Vermerk, der folgende Angaben enthalten muss:
- Feststellung, dass die Abschrift oder Kopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt
- Ort und Tag der Beglaubigung
- Unterschrift der Person, die die Beglaubigung durchführt und das Dienstsiegel

Karin Trautz
Bürgerbüro Ersingen
Rathaus Ersingen, Kelterstr. 1, 75236 Kämpfelbach
Telefon: 07231 8866-340

Oliver Bechtluft
Bürgerbüro Bilfingen
Rathaus Bilfingen, Hauptstr. 17, 75236 Kämpfelbach
Telefon: 07231 8866-350