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Geburtstags- und Ehejubilare - Übermittlungssperre

Wenn Sie ihren Geburtstag ab dem 70. Lebensjahr oder ihr Ehejubiläum nicht veröffentlich wünschen (Gemeindeblatt, lokale Zeitungen), können Sie eine Übermittlungssperre beantragen. Diese muss mindestens 2 Monate vor dem Geburtstag beim Rathaus beantragt werden und gilt bis zum Widerruf.