Eheschließung
Eheschließung anmelden
Im Rahmen der Anmeldung einer Eheschließung prüft das Standesamt nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente, ob der beabsichtigten Eheschließung ein Hindernis entgegen steht, zudem werden Fragen des Brautpaares beantwortet und Vorbereitungen für die Eheschließung getroffen. Beim Standesamt können Sie die Eheschließung anmelden, wenn einer der Partner eine Haupt- oder Nebenwohnung in Kämpfelbach hat. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Vollmacht mitbringen.
Vorzulegende Unterlagen:
Alle Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen. Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Folgender Hinweis bezieht sich nur auf deutsche Staatsangehörige. Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Dort wird ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.
Benötigt werden immer:
- gültige Personalausweise oder Reisepässe;
- Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörde (nur bei Wohnort außerhalb von Kämpfelbach);
- vom Geburtsstandesamt ein neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden. Liegt Ihr Geburtsort im Ausland, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, ob Ihre Geburtsurkunde überbeglaubigt werden muss.
Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:
- einen neu ausgestellten beglaubigten Ausdruck aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes
Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungs- und Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Urkundenübersetzers mit.
Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge
Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist:
- Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht)
Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:
- Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde
Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:
- Registrierschein
- Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- Bescheinigung über Namenserklärung
-
Einbürgerungsurkunde
Wichtiger Hinweis:
Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.
Ansprechpartner
Standesamt
Rathaus Bilfingen
,
Zimmer: 7 - Rathaus Bilfingen
Telefon:
07231 8866-57
Telefax:
07231 8866-99
standesamt@kaempfelbach.de
Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Mittwoch zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Bilfingen
Hauptstr. 17
75236 Kämpfelbach
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