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Eheschließung

Eheschließung anmelden

Wie schön, dass Sie heiraten möchten. Gerne unterstützen wir Sie beim Start ins Eheleben.

Bevor Sie etwas unternehmen, setzten Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail mit dem Standesamt in Verbindung (Tel.: 07231/8866-330 oder standesamt@kaempfelbach.de).

So können schon mal vorab der Wunschtermin oder erste Fragen geklärt werden. Auch kann man Ihnen persönlich mitteilen, welche Dokumente in Ihrem Fall nötig sind. Bitte vergessen Sie nicht, uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen.

Sollte ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Es wird dann ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.


Im Rahmen der Anmeldung einer Eheschließung prüft das Standesamt dann nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente, ob der beabsichtigten Eheschließung ein Hindernis entgegensteht, zudem werden Fragen des Brautpaares beantwortet und Vorbereitungen für die Eheschließung getroffen. Beim Standesamt können Sie die Eheschließung anmelden, wenn einer der Partner eine Haupt- oder Nebenwohnung in Kämpfelbach hat. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Vollmacht mitbringen.

Der persönliche Termin zur Anmeldung der Eheschließung findet erst statt, wenn die Anmeldung vorbereitet wurde.

Vorzulegende Unterlagen:

Benötigt werden immer:

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe;
  • Infoblatt für die Anmeldung zur Eheschließung (siehe Dokumente).

 

Wichtig: Das Infoblatt muss vollständig ausgefüllt vorgelegt werden (gerne per E-Mail). Nur so kann die Anmeldung zur Eheschließung vorbereitet werden.

Folgender Hinweis bezieht sich nur auf Personen, die in Deutschland geboren wurden:

  • das Standesamt fordert dann intern die beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister/und evtl. Eheregister an. D.h. Sie selbst müssen keine Dokumente besorgen.

 

Folgender Hinweis bezieht sich auf Personen, die im Ausland geboren wurden:

  • Geburtsurkunde, übersetzt

Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Eine Liste von vereidigten Urkundenübersetzern in Ihrer Sprache kann beim Standesamt angefordert werden.


Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungs- und Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Urkundenübersetzers mit.

Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge

Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:

  • Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde

Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

  • Registrierschein
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • Bescheinigung über Namenserklärung
  • Einbürgerungsurkunde

Wichtiger Hinweis:

Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst nach Prüfung aller vorgelegten Unterlagen/Urkunden, entschieden werden.

Ansprechpartner

Standesamt
Rathaus Bilfingen , Zimmer: 7

Telefon: 07231 8866-330
standesamt@kaempfelbach.de

Sprechzeiten

Die regulären Sprechzeiten des Standesamts sind:

  • Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
  • Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr

Folgende Schließzeiten bitte beachten:

  • Am 22. und 23. Oktober 2024 wegen einer Fortbildung geschlossen
  • Vom 28. bis 31. Oktober 2024 in den Herbstferien nicht besetzt

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Bilfingen
Hauptstr. 17
75236 Kämpfelbach
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Sprechzeiten finden sie beim jeweiligen Mitarbeiter

 

Standesamtliche Trauung im Rathaus Bilfingen