An- und Abmeldung vom Wohnsitz
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen. Die Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung benachrichtigt dann die Meldebehörde Ihrer bisherigen Hauptwohnung und gegebenenfalls auch die Ihrer Nebenwohnungen. Wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie
- innerhalb Deutschlands umziehen. Dann genügt es, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
- Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben, so dass dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung wird oder
- wenn eine von mehreren Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird.
Ansprechpartner
Bürgerbüros
Zimmer: 1 - Bürgerbüro Ersingen
Telefon:
07231 8866-14
Telefax:
07231 81088
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Vom 12. bis 30. Juni 2023 ist das Bürgerbüro Ersingen geschlossen.
- Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Bürgerbüros
Zimmer: 1 - Bürgerbüro Bilfingen
Telefon:
07231 8866-50
Telefax:
07231 81088
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Am Freitag, 9. Juni 2023, bleibt das Bürgerbüro Bilfingen geschlossen.
- Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Mittwoch zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Für Rentenanträge vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin!
Zuständiges Amt
Anschrift
Bürgerbüro Ersingen: Kelterstr. 1 / Bürgerbüro Bilfingen: Hauptstr. 17
75236 Kämpfelbach
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07231 81088
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Sprechzeiten finden sie beim jeweiligen Mitarbeiter