An- und Abmeldung vom Wohnsitz
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen. Die Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung benachrichtigt dann die Meldebehörde Ihrer bisherigen Hauptwohnung und gegebenenfalls auch die Ihrer Nebenwohnungen. Wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie
- innerhalb Deutschlands umziehen. Dann genügt es, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
- Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben, so dass dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung wird oder
- wenn eine von mehreren Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird.
Ansprechpartner
Bürgerbüros
Zimmer: 1 (Rathaus Ersingen, Kelterstr. 1)
Telefon:
07231 8866-340
bbersingen@kaempfelbach.de
Sprechzeiten
Die regulären Sprechzeiten der Bürgerbüros Bilfingen und Ersingen sind:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr (beide Bürgerbüros)
- Mittwoch zusätzlich in Bilfingen: 14:00 - 18:00 Uhr
- Donnerstag zusätzlich in Ersingen: 14:00 - 18:00 Uhr
Folgende Schließzeiten bitte beachten:
- Beide Bürgerbüros am 17. Oktober 2024 geschlossen
- Bürgerbüro Bilfingen vom 28. bis 31. Oktober 2024 geschlossen
Bürgerbüros
Zimmer: 1 (Rathaus Bilfingen, Hauptstr. 17)
Sprechzeiten
Zuständiges Amt
Anschrift
75236 Kämpfelbach
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Sprechzeiten finden sie beim jeweiligen Mitarbeiter