Führungszeugnis
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Ihre Ansprechpartner
Bechtluft, Oliver
Zimmer: 1 - Rathaus Bilfingen, Ebbstr. 1 (ehem. Pfarrhaus)
Telefon: +49 7231 8866-50
oliver.bechtluft@kaempfelbach.de
Sprechzeiten
Der Zutritt zu den Rathäusern erfolgt ab dem 5. November 2020 nur nach Terminvereinbarung!
Rathaus Ersingen, Kelterstr. 1
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
und Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Rathaus Bilfingen, Ebbstr. 1 (ehem. Pfarrhaus)
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
und Mittwoch: 14.00 - 18.00 Uhr
Trautz, Karin
Zimmer: 1 - Rathaus Ersingen, Kelterstr. 1
Telefon: +49 7231 8866-14
karin.trautz@kaempfelbach.de
Sprechzeiten
Der Zutritt zu den Rathäusern erfolgt ab dem 5. November 2020 nur nach Terminvereinbarung!
Rathaus Ersingen, Kelterstr. 1
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
und Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Rathaus Bilfingen, Ebbstr. 1 (ehem. Pfarrhaus)
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
und Mittwoch: 14.00 - 18.00 Uhr
Verfahrensbeschreibungen, Rechtliche Hinweise
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Führungszeugnis finden Sie im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: