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Montag, 13. März 2023, 18:30 Uhr

Sitzung des Gemeinderats

Gemeinderatssitzung vom 13. März 2023

TOP 5: Sanierungsgebiet

Kaum hatte sie richtig angefangen, war sie auch schon wieder vorbei: Nur 27 Minuten hat die jüngste öffentliche Sitzung des Kämpfelbacher Gemeinderats gedauert. Dabei hat sich das Gremium am Montagabend im Saal des Bilfinger Feuerwehrhauses unter anderem mit dem neuen Sanierungsgebiet in der Ersinger Ortsmitte beschäftigt – und einstimmig, ohne Diskussion und ohne Fragen dafür die Förder- und Gestaltungsrichtlinien beschlossen. In ihnen ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen die Eigentümer erfüllen müssen, um eine Förderung zu erhalten. Verlangt wird unter anderem, dass die Investitionssumme bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mindestens bei 15.000 Euro liegt. Und, dass vor Baubeginn zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde eine Modernisierungsvereinbarung oder ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, letzterer bei geplanten Abrissarbeiten. Förderfähig sind beispielsweise die Erneuerung von Sanitärbereichen, die Verbesserung des Wohngrundrisses, des Wärme- und des Schallschutzes, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit, der Einbau von Isolierglasfenstern und von zeitgemäßen Heizungsanlagen, die dann allerdings nicht mit Öl oder Gas betrieben werden dürfen. Dabei bezieht sich die Förderung immer auf ein Bündel von Maßnahmen.

Bereich mit viel Potenzial: Auch die Lange Straße liegt im neuen Sanierungsgebiet „Ortsmitte Ersingen“. Welche Maßnahmen dort wie bezuschusst werden können, hat der Gemeinderat nun einstimmig festgelegt.

 

Sofern eine Förderung gewährt wird, beträgt die Förderquote für private Wohngebäude maximal 25 Prozent. Wobei man pro Grundstück maximal 35.000 Euro bekommen kann. Allerdings können einzelne Gewerke auch mit bis zu 30 Prozent gefördert werden, wenn dafür nachweislich ökologische Baustoffe eingesetzt werden. In diesem Fall kann auch die Obergrenze auf bis zu 40.000 Euro erhöht werden. Wenn private Wohngebäude eine besondere städtebauliche, geschichtliche oder künstlerische Bedeutung haben, ist eine 40-prozentige Förderung mit einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Grundstück möglich. Durch die Obergrenzen soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Maßnahmen in den Genuss einer Förderung kommen können. Um überhaupt eine Förderung erhalten zu können, müssen die Eigentümer die Gestaltungsrichtlinien einhalten, die der Gemeinderat nun festgelegt hat. Sie machen Angaben unter anderem zum Baukörper, zu den Dächern, zu den Fassaden, zu den Fenstern, zu Werbeanlagen und Automaten, zu Einfriedungen und Bepflanzungen. In den Richtlinien heißt es beispielsweise, dass bei der Farbgebung die Bebauung in der Umgebung berücksichtigt werden muss, dass außenliegende Rollladenkästen nicht zulässig sind und sich Anlagen der Außenwerbung der Gestaltung der Gebäude unterordnen müssen.

Am Donnerstag, 20. April, soll es laut Bauamtsleiterin Michaela Baumann in der Ersinger Turn- und Festhalle eine Veranstaltung geben, bei der sich die Eigentümer der im Gebiet liegenden Gebäude und Grundstücke über die Fördermodalitäten informieren können. Zudem ist anschließend eine Fördersprechstunde geplant, die in Abhängigkeit von der Nachfrage regelmäßig angeboten werden soll. Die jüngsten Ratsbeschlüsse machen deutlich, dass es nun richtig losgehen soll mit dem Sanierungsgebiet. Schon im Februar hatte der Gemeinderat dafür einstimmig unter anderem die räumliche Abgrenzung förmlich festgelegt, das Neuordnungskonzept und die Sanierungsziele gebilligt. In das Landessanierungsprogramm ist die Gemeinde mit einem bewilligten Förderrahmen von 1,5 Millionen Euro und einer Finanzhilfe von 900.000 Euro aufgenommen worden. Der Bewilligungszeitraum läuft bis Ende April 2031. Insgesamt ist das Gebiet rund 8,3 Hektar groß. Es umfasst unter anderem die Lange Straße, die Kelterstraße, die Brückenstraße, die Schloßgasse, die Staig, die Kirchstraße, die Lindenstraße, die Friedrichstraße und den Bahnhof.

 

TOP 6: Kanalsanierung

In Ersingen sollen Kanäle in geschlossener Bauweise saniert werden. Die Arbeiten für den ersten Sanierungsabschnitt hat der Gemeinderat mit einer Auftragssumme von rund 86.000 Euro an eine Firma aus Eberbach an der Fils vergeben. Er umfasst unter anderem Haltungen in der Turnstraße, der Gartenstraße, der Thomasbrunnenstraße und der Gründeltorstraße sowie eine Haltung in der St-Josef-Straße. Schon Ende Mai vorigen Jahres hatte der Gemeinderat den Baubeschluss für den ersten Sanierungsabschnitt gefasst und die Verwaltung dazu ermächtigt, ein Ingenieurbüro mit der Planung und Ausschreibung zu beauftragen. Über die Bühne gehen sollen die Arbeiten von April bis Mitte Juli.

 

TOP 7: Hallenbeleuchtung Ersingen

Es dauert nicht mehr lange, bis in der Ersinger Turn- und Festhalle die Beleuchtung erneuert wird. Von Mitte April bis Ende Juni sollen die Arbeiten über die Bühne gehen, für die der Gemeinderat nun die Vergaben beschlossen hat. Um die Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung kümmert sich demnach eine Birkenfelder Firma für eine Auftragssumme von rund 127.000 Euro. Die Sanierung der Bühnenbeleuchtung wurde für rund 47.000 Euro an eine Firma aus Remchingen vergeben. Die Sanierung ist notwendig, weil sowohl für die Decken- als auch für die Bühnenbeleuchtung keine Ersatzteile mehr beschafft werden können. Schon im September hatte der Gemeinderat daher für ihre Erneuerung gestimmt und den entsprechenden Baubeschluss gefasst. Inzwischen liegt ein Förderbescheid über rund 11.000 Euro vor. Allerdings wird die Förderung nur unter der Bedingung gewährt, dass die Arbeiten spätestens bis Ende Mai starten und dann bis Ende August beendet sind.

 

Text und Foto: Nico Roller