Schulsozialarbeit an der Grundschule Kämpfelbach
Schulsozialarbeit gilt heute als Qualitätsmerkmal für eine gute Schule. Sie bedeutet eine Verankerung von Angeboten der Jugendhilfe sowohl an als auch im Umfeld der Schule und bildet eine Ergänzung zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie ist eine präventive Form der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Schulsozialarbeit stellt eine zusätzliche Ressource dar, die die pädagogische Qualität der Schule weiterentwickeln hilft und Lernchancen erweitert. Die Schulsozialarbeit wird ab dem Schuljahr 2023/2024 auch in Kämpfelbach eingeführt.
Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung hat der Gemeinderat am 22. Mai 2023 die Einführung der Schulsozialarbeit an der Grundschule in Kämpfelbach mit miteinanderleben e.V. als Träger verabschiedet.
Mit miteinanderleben e.V. hat man einen Träger für die Zusammenarbeit gefunden, der bereits umfangreiche Erkenntnisse und Erfahrungswerte in der Schulsozialarbeit mitbringt, als Träger der Schulsozialarbeit in den Schulen der umliegenden Nachbargemeinden, hier wäre unter anderem das Bildungszentrum in Königsbach zu nennen, auf ein bestehendes Netzwerk zurückgreifen kann und die Personalhoheit und somit auch die Vertretungsregelung bei Personalausfall durch diesen Träger erfolgt.
Was ist Schulsozialarbeit?
Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Dienstleistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe am Standort Schule, das sowohl für Schülerinnen und Schüler, für Eltern als auch für Lehrkräfte spezifische Hilfen anbietet und vielfältige Entwicklungsprozesse unterstützt. Ziel ist es, Kinder frühzeitig zu stützen, zu fördern und präventiv zu wirken. Schulsozialarbeit ersetzt oder übernimmt dabei nicht die Aufgaben der Schule, sondern macht ergänzende Angebote.
Leistungsspektrum
Zum Leistungsspektrum der Schulsozialarbeit gehören unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Ressourcen vor Ort insbesondere die folgenden Aufgaben:
- Einzelfallhilfe und Beratung bei individuellen Anliegen sowie in Problemlagen und Problemsituationen
- sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und die Durchführung von Projekten
- innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit
- offene Angebote für alle junge Menschen der Schule
Zentrale Aufgaben von miteinanderleben e.V.
- Beantragung und Abwicklung der Landes- und Kreisförderung
- Ansprechpartner für die Fachkräfte vor Ort bei fachlichen und organisatorischen Fragen
- Absprache mit Schulleitung und Auftraggeber über Personal und Ausgestaltung der Schulsozialarbeit
- Bereitstellung von einer „Kinderschutzfachkraft“ und Weiterentwicklung eines Schutzkonzepts in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Enzkreis für den Umgang mit Gefährdungslagen bei Schüler*innen
- Kollegiale Beratung, Supervision und Fortbildungsangebote für die Mitarbeiter*innen
- Fallbesprechung und Schulung durch einen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
- Vernetzung zu Beratungsstellen, Kinderpsychologen, Jugendamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Eingliederungshilfe und vielen mehr
Personal
Der KVJS legt in seinen Förderrichtlinien fest, welchen Stellenumfang eine geförderte Stelle der Schulsozialarbeit haben muss und welche Qualifikation der Fachkraft nachgewiesen sein muss.
Ein*e Schulsozialarbeiter*in muss demnach mindestens mit 50 % Stellenanteil beschäftigt sein. Nur im begründeten Einzelfall kann hiervon abgewichen werden. Dieses liegt für Kämpfelbach jedoch nicht vor.
Die Qualifikation einer Fachkraft in der Schulsozialarbeit wird vom KVJS auf Hochschulabschlüsse in Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik oder vergleichbarer Studienabschlüsse im Bereich Sozialwesen festgelegt.
Die Anerkennung abweichender Ausbildungs- und Studienabschlüsse muss beim KVJS gesondert beantragt werden, was bei entsprechender persönlicher Eignung ebenfalls der Träger übernimmt.
Für die beiden Grundschulen in Kämpfelbach wäre eine Fachkraft für Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 0,5 Vollzeitwerten (50%-Stelle) vorgesehen.
Knapp 57 % der Personal-, Sach- und Verwaltungskosten trägt die Gemeindeverwaltung, die restlichen 43 % der Kosten werden von Land und Landkreis getragen.