Zum Inhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Kämpfelbach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.kaempfelbach.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist in weiten Teilen aktuell nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Gemeindeverwaltung erwägt einen zeitnahen Relaunch der Website, der die gesetzlichen Vorgaben bis auf wenige Ausnahmen erfüllen soll. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dokumente und Formulare zum Download
    Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter gemeinde@kaempfelbach.de oder unter der unten genannten Adresse. 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.10.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.08.2024 aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.kaempfelbach.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Gemeinde Kämpfelbach
Hauptamtsleiter Alexander Giek
Kelterstr. 1
75236 Kämpfelbach

Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 07231 8866-0 erreichen.

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden. 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.