Das Landratsamt Enzkreis hat eine Rechtsverordnung zur Beschränkung der Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Enzkreis erlassen.
Die Verordnung gilt im Zeitraum vom 4. Juli 2026 bis einschließlich 15. Oktober 2026 für alle oberirdischen Gewässer im Enzkreis. In dieser Zeit ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verboten. Dies betrifft insbesondere Wasserentnahmen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Gartenbau mit technischen Geräten wie Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen. Ebenfalls untersagt ist die Entnahme durch Schöpfen mit Handgefäßen, beispielsweise mit Eimern oder Gießkannen.
Das Wasserentnahmeverbot dient dem Schutz der oberirdischen Gewässer, der Ordnung des Wasserhaushalts, dem Schutz der Natur sowie der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Verstöße gegen das Verbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Weitere Informationen sowie die vollständige Rechtsverordnung finden Sie im Anhang und auf der Homepage des Landratsamts Enzkreis unter den Amtlichen Bekanntmachungen sowie in den FAQ zum Wasserentnahmeverbot. Grundlage ist die Rechtsverordnung des Landratsamts Enzkreis vom 29. Juni 2026.