In den vergangenen Monaten haben uns vermehrt Meldungen über Wildschäden auf unserer Gemarkungsfläche erreicht. Daher möchten wir darüber informieren, wie eine Wildschadensmeldung korrekt abläuft und an wen Sie sich wenden können, sollten Sie keinen Kontakt zu Ihren Jagdpächtern haben.
Die gesetzlichen Vorgaben dazu finden Sie in den §§ 51–57 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG).
Was sind Wildschäden?
Wildschäden entstehen, wenn Rehe oder Wildschweine auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen Schäden, z. B. Wühlschäden, verursachen. Dazu zählen Streuobstwiesen, Futterwiesen oder Weiden sowie Felder.
Was muss ich tun im Schadensfall?
- Sie müssen binnen 1 Woche nach Kenntnis (§ 57 JWMG) den Schaden bei der Gemeinde schriftlich unter ordnungsamt@kaempfelbach.de unter Angabe des Flurstücks anmelden. Als Hilfe steht ein Formular dafür auf der Homepage im Servicebereich zur Verfügung.
- Die Gemeinde bestätigt die Anmeldung und gibt diese, zusammen mit Ihren Kontaktdaten, an die zuständigen Jagdpächter weiter. Diese sind dann verpflichtet, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um den etwaigen Schaden zu entschädigen, ggf. mit einem Vor-Ort-Termin.
- Sollte es zu keiner Kontaktaufnahme bzw. zu keiner Einigung kommen, kann ein anerkannter Wildschadenschätzer (kostenpflichtig) hinzugezogen werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Ordnungsamt oder bei der unteren Jagdbehörde des Enzkreises.
Gemeinde Kämpfelbach
– Ordnungsamt –
Bei Fragen
Franziska Greiner
Ordnung & Integration
Rathaus Ersingen, Kelterstr. 1, 75236 Kämpfelbach
Telefon: 07231 8866-320