Die Nutzung richtet sich nach dem Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Ab Gefahrenstufe 4, also bei hoher Waldbrandgefahr, ist die Nutzung der Grill- und Feuerstellen per Allgemeinverfügung verboten. Unterhalb dieser Stufe ist die Nutzung weiterhin möglich. Der aktuelle Waldbrand-Gefahrenindex kann tagesaktuell unter www.dwd.de/waldbrand abgerufen werden.
Unabhängig vom Waldbrand-Gefahrenindex gilt weiterhin: Mitgebrachte Holz- oder Gasgrills sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald sind grundsätzlich verboten. Zudem gilt im Wald vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot. Bereits eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann verheerende Folgen haben.
Das Rauch- und Grillverbot wird verstärkt überwacht. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. Die Regelung dient dem Schutz der Waldbesucherinnen und Waldbesucher, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie unserer Wälder.
Die Sperrung gilt bis auf Widerruf.