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Mittwoch 24.06.2026

Grillstellen in den Wäldern des Enzkreises bei akuter Waldbrandgefahr gesperrt

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen besteht im Enzkreis derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Das Forstamt des Enzkreises weist deshalb darauf hin, dass die Feuerstellen auf den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern des Enzkreises ab sofort nur noch bei geeigneter Witterung genutzt werden dürfen.

Bild von Ylvers auf Pixabay

Die Nutzung richtet sich nach dem Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Ab Gefahrenstufe 4, also bei hoher Waldbrandgefahr, ist die Nutzung der Grill- und Feuerstellen per Allgemeinverfügung verboten. Unterhalb dieser Stufe ist die Nutzung weiterhin möglich. Der aktuelle Waldbrand-Gefahrenindex kann tagesaktuell unter www.dwd.de/waldbrand abgerufen werden.

Unabhängig vom Waldbrand-Gefahrenindex gilt weiterhin: Mitgebrachte Holz- oder Gasgrills sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald sind grundsätzlich verboten. Zudem gilt im Wald vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot. Bereits eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann verheerende Folgen haben.

Das Rauch- und Grillverbot wird verstärkt überwacht. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. Die Regelung dient dem Schutz der Waldbesucherinnen und Waldbesucher, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie unserer Wälder.

Die Sperrung gilt bis auf Widerruf.

Weitere Informationen

Pressemitteilung Sperrung der Grillstellen
PDF nicht barrierefrei
Allgemeinverfügung des Landratsamt Enzkreis
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