Eine erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich. Der verpflichtende Umtausch erfolgt gestaffelt und richtet sich – je nach Fall – nach dem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die konkreten Umtauschfristen finden Sie in der Übersicht am Ende dieses Artikels.
Die Beantragung eines neuen Führerscheins ist nach Terminvereinbarung bei der Führerscheinbehörde im Landratsamt Enzkreis möglich. Zusätzlich nehmen auch die Bürgerbüros der Gemeinde Kämpfelbach entsprechende Anträge entgegen. Für die Antragstellung im Bürgerbüro fällt eine Bearbeitungsgebühr von 4,50 Euro an. Die Gebühr für den neuen Führerschein selbst beträgt derzeit rund 30 Euro und wird vom Landratsamt Enzkreis erhoben.
Wichtiger Hinweis zum Passbild
Bitte beachten Sie, dass für den Führerscheinantrag ein ausgedrucktes, aktuelles Passbild mitzubringen ist. Anders als bei Personalausweis- oder Reisepassanträgen kann im Bürgerbüro kein digitales Foto vor Ort erstellt werden.
Für die Antragstellung werden benötigt:
– ein ausgedrucktes aktuelles Passbild
– der bisherige Führerschein
– ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ihre Bürgerbüros in Ersingen und Bilfingen