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Amtliche Bestätigungen

Mit der amtlichen Bestätigung eines Originals (z.B. Zeugnisse) bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Die zuständige Stelle bestätigt die Abschrift durch einen Vermerk, der folgende Angaben enthalten muss:

  • Feststellung, dass die Abschrift oder Kopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt
  • Ort und Tag der Bestätigung
  • Unterschrift der Person, die die Bestätigung durchführt und das Dienstsiegel

Karin Trautz

Bürgerbüro Ersingen

Hauptamt

Rathaus Ersingen, Kelterstr. 1, 75236 Kämpfelbach

Telefon: 07231 8866-340

› bbersingen@kaempfelbach.de

Oliver Bechtluft

Bürgerbüro Bilfingen

Hauptamt

Rathaus Bilfingen, Hauptstr. 17, 75236 Kämpfelbach

Telefon: 07231 8866-350

› bbbilfingen@kaempfelbach.de