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Neue Website im Aufbau! (Klick für mehr Infos)

Die neue Website der Gemeinde Kämpfelbach ist aktuell noch im Aufbau und derzeit sind noch nicht alle Inhalte und Funktionen verfügbar. Wir arbeiten jedoch daran, diese zu optimieren und zeitnah zu ergänzen. Vielen Dank an dieser Stelle auch für Verständnis und Geduld – und viel Freude beim Entdecken unserer neuen Website!

Montag 21.07.2025

Das Landratsamt Enzkreis beschränkt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern

Dies gilt für Bäche, Flüsse, Seen – vom 23. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2025

Bild von Jonas KIM auf Pixabay

Was bedeutet das?

Wegen der anhaltenden Niedrigwasserlage in unseren Bächen, Flüssen und Seen darf ab Mittwoch, 23. Juli bis einschließlich Mittwoch, 15. Oktober 2025 kein Wasser mehr im Rahmen des ansonsten zugelassenen “Gemeingebrauchs” aus diesen Gewässern im Enzkreis entnommen werden.

Generell bedarf jede Wasserentnahme direkt aus dem Naturhaushalt einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine Entnahme geringer Mengen aus Oberflächengewässern hingegen ist im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nach § 20 Absatz 1 Wassergesetz normalerweise in folgendem Umfang gestattet:
• Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Schöpfen mit Handgefäßen wie beispielsweise mit Gießkannen oder Eimern.
• Entnehmen geringer Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau auch mit Hilfe technischer Geräte (wie Pumpen, Vakuumfässern, Schläuchen). Eine geringe Menge bemisst sich dabei nicht am Bedarf des Nutzers, sondern an der im betroffenen Gewässer vorhandenen Wassermenge.
In extremen Trockenzeiten mit Niedrigwasser – wie jetzt – kann dieser Gemeingebrauch eingeschränkt werden. Davon hat das Umweltamt mit dem Wasserentnahmeverbot nun Gebrauch gemacht.

Die Wasserstände und -abflüsse in den Oberflächengewässern im Enzkreis zeigen einen anhaltenden Rückgang. Kurzfristige Anstiege der Pegel durch Niederschläge sind möglich, jedoch beheben diese nicht nachhaltig die Niedrigwasserlage. Laut Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) war der Juni 2025 aufgrund geringer Niederschläge deutlich zu trocken. Auch die Vormonate fielen zu trocken aus, insgesamt fielen in den Monaten von Februar bis Juni landesweit lediglich rund 57 Prozent der für diesen Zeitraum üblichen mittleren Niederschlagsmenge (LUBW). Der ausgebliebene Niederschlag macht sich nun in den Gewässern deutlich bemerkbar. Die Wasserstände selbst großer Gewässer wie Enz und Würm liegen im Bereich des minimalen Jahresgangs. Es ist davon auszugehen, dass diese in den kommenden Sommermonaten noch weiter sinken werden.

Zwar gibt und gab es schon immer Gewässer, die in den Sommermonaten temporär trockenfallen, aber mit steigenden Temperaturen und sinkenden Niederschlägen trifft es inzwischen auch viele andere Gewässer. Hier können die Folgen von Niedrigwasser für die Gewässerökologie dann schnell verheerend werden – lange, bevor diese komplett trockenfallen. Der Lebensraum in und am Wasser schrumpft zusammen oder trocknet komplett aus. Für viele Arten gibt es auf Grund der fehlenden Wassertiefe dann auch nicht mehr die Möglichkeit, sich ausreichend fortzubewegen oder zurückziehen. Hinzu kommt, dass sich die Gewässer bei niedrigen Wasserständen schneller aufheizen und auch der Sauerstoffgehalt sinkt. Dies allein kann schon zu Fischsterben führen, begünstigt dazu aber auch andere Stressfaktoren wie das Wachstum von Algen, die Ausbreitung neuer Krankheiten und einiger eingewanderter Arten. Die Erholung nach einer derartigen Schädigung der Gewässerökologie ist oft nicht oder nur sehr langsam möglich. Der Hitzestress auf die Gewässerökologie ist daher so groß, dass zusätzliche Wasserentnahmen über die Sommermonate leider nicht mehr vertretbar sind.

Für Personen, die eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, wirkt sich das Wasserentnahmeverbot indirekt aus, sofern diese Erlaubnis eine Regelung enthält, welche die Wasserentnahme in Zeiträumen, in dem der Gemeingebrauch beschränkt ist, für unzulässig erklärt. Jede*r Nutzende von Oberflächenwasser sollte in die Inhalts- oder Nebenbestimmung der Erlaubnis schauen.

Bitte machen Sie mit!

Wo immer möglich, macht es Sinn, Wasser einzusparen, egal, ob es aus dem Wasserhahn stammt oder aus einem Bach oder See.

Was sind die Konsequenzen einer unerlaubten Wasserentnahme?

Das Landratsamt setzt in erster Linie auf die Einsicht der Wassernutzenden. Unerlaubte Wasserentnahmen können aber mit Bußgeldern geahndet werden.

Rechtsverordnung Wasserentnahmeverbot
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